Vergessene Pfoten e.V.
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12. Oktober 2026
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» Jagd und Tierschutz in Spanien 

Der Auftakt der Jagdsaison in Spanien im Oktober markiert jedes Jahr aufs Neue den Beginn eines tief verwurzelten kulturellen Phänomens, das gleichzeitig zu den umstrittensten Tierschutzdebatten Europas gehört. Im Zentrum der Kritik stehen dabei nicht nur die Jagdpraktiken selbst, sondern vor allem die systematischen Lebens- und Haltungsbedingungen Hunderttausender Jagdhunde – ein Notstand, der durch die Ausgestaltung der spanischen Gesetzgebung rechtlich verfestigt wurde.

Die Lebensrealität der Jagdhunde: Systemischer Nutzwert statt Tierschutz

Für Rassen wie den Galgo Español (spanischer Windhund), den Podenco oder Meutenhunde (Rehalas) bedeutet der Saisonstart im Oktober den Übergang von monatelanger Reizarmut in den Hochleistungseinsatz. Die Schattenseiten dieses Systems sind durch Tierschutzorganisationen umfassend dokumentiert:

  • Haltung abseits der Saison: Außerhalb der Jagdmonate werden viele Tiere in dunklen Zwingern, Wellblechschuppen oder an kurzen Ketten gehalten – häufig ohne ausreichende tiermedizinische Versorgung oder soziale Zuwendung.
  • Verschleiß und Entsorgung: Mit dem Ende der Saison im Februar erreicht das Elend seinen Höhepunkt. Tiere, die nicht mehr die erhoffte Leistung bringen, zu alt sind oder als finanzieller Ballast gelten, werden in hoher Zahl ausgesetzt, in Tötungsstationen (Perreras) abgegeben oder unter extrem grausamen Bedingungen getötet.
  • Selektive Überzüchtung: Um die „leistungsfähigsten“ Individuen zu filtern, produzieren Halter oft weit mehr Welpen als nötig, was zu einer massiven Überpopulation führt.

Das spanische Tierschutzgesetz: Die verankerte Zwei-Klassen-Gesellschaft

Mit der Verabschiedung des ersten gesamtstaatlichen Tierschutzgesetzes Spaniens – der Ley 7/2023, de 28 de marzo, de protección de los derechos y el bienestar de los animales (in Kraft getreten am 29. September 2023) – sollte der Schutz von Tieren im Land eigentlich auf ein neues Niveau gehoben werden. Das Gesetz führt für Heimtiere strengere Zuchtregeln, ein Verbot des Einschläferns aus nicht-medizinischen Gründen sowie erweiterte Halterpflichten ein.

Der entscheidende politische Einschnitt liegt jedoch im Artikel 1 Absatz 3 (bzw. den allgemeinen Ausschlussbestimmungen im Artikel 2) der Ley 7/2023:

  • Der Ausnahmetatbestand für Jagdhunde (Perros de caza): Auf massiven politischen Druck der Jagd- und Agrarlobby (wie der Real Federación Española de Caza) wurden Jagdhunde, Rehalas (Jagdmeuten), Hütehunde und andere Arbeits- sowie Diensthunde explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
  • Rechtliche Zersplitterung: Während ein Familienhund nach Ley 7/2023 vor unzureichenden Haltungsbedingungen, unsachgemäßer Zucht und langen Isolationszeiten geschützt ist, unterliegen Jagdhunde weiterhin lediglich den deutlich schwächeren regionalen Jagdverordnungen der Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) sowie dem allgemeinen Agrar- und Nutztierrecht.
  • Keine bundesweite Mindestnorm: Durch diesen Ausschluss greifen für Jagdhunde weder die bundesweiten Vorgaben zur verpflichtenden Schulung von Haltern noch die strengen Registrierungs- und Zuchtkontrollmechanismen des nationalen Registers für Tierhalter (Sistema Central de Registros para la Protección Animal).
  • Wirtschaftliches Argument vs. ethischer Widerspruch

Befürworter der aktuellen Regelung betonen die ökonomische Relevanz der Jagd für das strukturschwache ländliche Spanien (España vaciada) sowie ihre Funktion bei der Wildbestandskontrolle. Aus juristischer und ethischer Sicht halten Kritiker dem entgegen, dass die Ley 7/2023 einen biologischen und ethischen Widerspruch schafft: Sie unterteilt dieselbe Spezies (Canis lupus familiaris) per Gesetz in schützenswerte Lebewesen einerseits und rechtlich abgewertete Nutzwerkzeuge andererseits.

Fazit

Der Auftakt der Jagdsaison im Oktober führt jedes Jahr vor Augen, dass der Schutz von Jagdhunden in Spanien nicht an fehlendem Problembewusstsein scheitert, sondern an einer bewussten gesetzlichen Lücke. Solange die Ley 7/2023, de 28 de marzo den Begriff des Tierschutzes an den Verwendungszweck statt an das Lebewesen knüpft, bleibt das Wohlergehen von Galgos, Podencos und Meutenhunden weitgehend vom Engagement privater Tierschutzvereine abhängig, anstatt staatlich garantiert zu sein.